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Heizungsförderung für Düsseldorf und Umgebung in 2024

Um die Förderung bei der KFW und der Stadt Düsseldorf korrekt umzusetzen müssen einige Schritte eingeleitet werden, die wir Ihnen an Hand eines beispielhaften Zeitstrahls näher bringen möchten

 

Achtung: Keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit der Informationen!

ab 01.01.2024

Als erster Schritt sollte ein Antrag bei der Stadt Düsseldorf auf Förderung gestellt werden.

Hier muss die Bewilligung abgewartet werden, bis beauftragt werden darf.

Den Antrag hierzu finden Sie hier: Fördermittel für Wärmepumpen, Innovationsförderung Wärmepumpe-Photovoltaik-Kombination bei Bestandsbauten

ab 15.01.2024

Der 15.01.2024 ist fiktiv gewählt für die Bewilligung der Stadt Düsseldorf.

Sie können nun direkt beauftragen und die Umsetzung kann prinzipiell auch beginnen.

Wichtige Voraussetzung, wenn die Umsetzung später erfolgen soll: Der Auftrag sollte eine auf­schiebende oder auf­lösende Bedingung beinhalten, sollte die Förderung nicht zugesagt werden.

ab 01.02.2024

Voraussichtlich ab dem 01.02.2024 können Sie sich in dem Kundenportal der KFW registrieren. Die Registrierung ist die Voraus­setzung, um im nächsten Schritt einen Antrag über das Kunden­portal stellen zu können.

Ab 27.02.2024

Voraussichtlich ab dem 27.02.2024 können Sie Ihren Zuschuss oder Ihren Ergänzungs­kredit beantragen.

Ihren Zuschussantrag stellen Sie direkt im Kunden­portal „Meine KfW“. Hierfür benötigen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA), die aus der Auftragsbestätigung und der Fachunternehmererklärung, die Sie von uns erhalten, besteht.

Übergangsregelung: Ab der Veröffentlichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger kann der Heizungs­tausch beauftragt / umgesetzt und ein Förder­antrag später nach­geholt werden. Diese übergangs­weise Ausnahme gilt nur für Vorhaben, die bis 31. August 2024 begonnen werden und für die der Förder­antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt wird.

Hinweis: Die Förderung kann nur beantragt werden, solange die Förder­mittel nicht aus­geschöpft sind. Es besteht kein Rechts­anspruch auf die Förderung.

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