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Erdgasumstellung von L- auf H-Gas in Düsseldorf und Umgebung

Schrittweise wird die Gasversorgung auf ein höher-kalorisches Gas umgestellt

Vermutlich ist die Netzgesellschaft auch schon bei Ihnen gewesen, um Ihre Gasversorgung und Ihren Heizkessel für die Umstellung zu prüfen.

Umstellung von L-Gas auf H-Gas

Hintergrund der Gasumstellung ist ein großes Infrastrukturprojekt auf Bundesebene. Das aktuell noch weitestgehend eingesetzt L-Gas aus Deutschland und den Niederlanden wird knapp. Ersetzt werden soll es durch H-Gas, das zum größten Teil aus Russland kommt.

L-Gas und H-Gas im Vergleich

  H-Gas L-Gas
  (High Caloric Gas) (Low Caloric Gas)
Energiegehalt ca. 11,1 kWh/m³ ca. 8,2 kWh/m³
relativ + 35 %  
Metangehalt 87-89% 80-87%
Vorkommen  zB. Russland, Norwegen, Großbritannien z.B. Niederlande, Deutschland

Was kann ich tun, wenn meine Heizung nicht den Anforderungen an H-Gas entspricht?

Wenn Ihre Heizungsanlage nicht schon für H-Gas vorbereitet ist, helfen häufig schon kleine Anpassungen. Es kann aber auch vorkommen, gerade bei älteren Anlagen, dass ein Austausch notwendig wird.

Wir prüfen gerne Ihre Anlage und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Zuschussmöglichkeiten

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), sowie die Gaskostenerstattungsverordnung regeln die Möglichkeiten, sich im Rahmen eines notwendigen Austausches teilweise entschädigen zu lassen.

Hier bietet die Netzgesellschaft Düsseldorf folgende Zusammenfassung:

KOSTENERSTATTUNGSMÖGLICHKEITEN

„1. Kostenerstattung nach § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)

Entscheiden Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung dafür, ein altes Gasverbrauchsgerät durch ein Neugerät zu ersetzen, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € pro Gerät.

Bedingungen für die Kostenerstattung:

Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigentürmer des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasverbrauchsgeräts sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugeräts müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät weniger als 2 Jahre vor dem Schalttermin und vor der notwendigen Anpassung installiert wurde. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz können Sie den Geräteaustausch innerhalb des Zeitraums ab unserer Erstinformation zur Erdgasumstellung bis zur potentiellen Anpassung Ihres alten Gasgeräts durchführen.

Für die Nachweise verwenden Sie bitte die entsprechenden Formblätter. Der Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € ist in der Regel mit anderen Förderungen/Finanzierungen kombinierbar.

2. Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gasgerätekostenerstattungsverordnung)

Bedingungen für die Kostenerstattung:

Der Kostenerstattungsanspruch nach GasGKErstV für technisch nicht anpassbare Gasgeräte greift zusätzlich zum Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG

Die Bedingungen für den Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG müssen daher ebenfalls erfüllt sein
Zudem gilt der Anspruch nach GasGKErstV nur für Gasgeräte zum Zweck der Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung
Der Kostenerstattungsanspruch nach der GasGKErstV ist in der Höhe gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Gasgeräts:
Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins nicht älter als zehn Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i.H.v. 500 €
Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als zehn Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i.H.v. 250 €
Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i.H.v. 100 €
Der Eigentümer hat das Alter des Gasgeräts nachzuweisen. Dieses ist in der Regel anhand des Typschilds des Gasgeräts zu bestimmen
Der Kostenerstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn das Neugerät nach Feststellung der Nicht-Anpassbarkeit durch den Netzbetreiber und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird“

Den Antrag finden Sie hier:

Antrag zur Kostenerstattung bei der Netzgesellschaft Düsseldorf

Gebietsaufteilung und zeitliche Gliederung des Austauschs

Folgende Stadtkarte von den Stadtwerken Düsseldorf stellt die Umstellung anschaulich dar:

Übersichtskarte Gasumstellung

Fahrplan in der Umgebung:

Neuss: Die Umstellung erfolgt in zwei Schritten 2021 und 2025. Die weiteren Informationen für Neuss finden Sie hier

Meerbusch: Die Erfassung begann ab Februar 2021. Die Anpassung ab Mai 2022 und der Schalttermin soll im September 2022 stattfinden. Weiteres siehe hier

Kontakt zur Netzgesellschaft für weitere Informationen:

Erdgasbüro der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
Höherweg 100
40233 Düsseldorf

E-Mail: erdgasumstellung@net-duesseldorf.de

Telefon: (0211) 821 8833

Weitere Informationen

Bei der Bundesnetzagentur

Bei der Netzgesellschaft Düsseldorf

Oder gerne bei uns!

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