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Heizungs-Check

Seit dem 01.10.2022 ist es verpflichtend, seine Heizungsanlage durchchecken zu lassen.

Hier möchten wir Ihnen darstellen, was dies für Sie bedeutet und warum diese Maßnahme eingeführt wurde.

Was bedeutet Heizungs-Check?

Der Heizungs-Check oder die Heizungsüberprüfung sieht vor, dass:

  • Anlagen-Parameter hinsichtlich Ihrer Effizienz geprüft und ggf. optimiert werden (z.B. Heizkurve, Vorlauftemperatur, Anlagendruck etc.)
  • Die Heizungspumpe auf Effizienz geprüft wird
  • Die komplette Heizungsanlage inkl. aller Armaturen auf ausreichende Dämmung überprüft wird
  • ab 6 Wohneinheiten ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt wird

Wir ein Heizungs-Check nicht schon bei der Wartung durchgeführt?

Nein, der Heizungs-Check oder auch die Heizungsüberprüfung ist kein regulärer Bestandteil einer Wartung.

Unterschiede Wartung und Heizungs-Check

Zur Veranschaulichung hier die Bestandteile des Heizungs-Checks nach VdZ (DIN EN 1537) sowie der regulären Wartung (Quelle: Vaillant) (siehe hier für mehr Informationen zur Wartung)

Heizungs-Check nach VdZ (Checkliste DIN EN 1537) Wartung Gasgeräte
Regelung Regelung
Heizungspumpe Prüfung des Gerätes, des Luft-/Abgassystems und der elektrischen Versorgung
Hydraulischer Abgleich Prüfung des Granulats und des ph-Werts am Auslauf des Neutralisators (falls vorhanden)
Abgasverlust Überprüfung der ggf. Externen Komponenten wie WW-Speicher
Ventilationsverlust Austausch verschlissener Teile
Kesselüberdimensionierung  
Oberflächenverlust des Wärmeerzeugers  
Brennwertnutzung  
Wärmeübergabe  

Natürlich kann der Heizungs-Check auch in Kombination mit der Wartung stattfinden.

Wer ist von der Maßnahme betroffen?

Alle Gebäudeeigentümer, die in Ihren Gebäuden Gasheizungen verbaut haben, sind zum Heizungs-Check verpflichtet.

Ausgenommen sind Gebäude mit standardisiertem Energiemanagement,- oder -automation sowie wenn vergleichbare Maßnahmen bereits nachweislich ausgeführt worden sind seit dem 01.10.2022.

Welche Fristen gelten?

Für den Heizungs-Check gelten folgende Fristen:

  • Einfache Heizungsprüfung inklusive Umsetzung von erforderlichen Optimierungsmaßnahmen bis zum 15.09.2024
  • Hydraulischer Abgleich bei Mehrfamilienhäuser >10 Wohneinheiten mit Gas-Zentralheizungen bis zum 30.09.2023
  • Hydraulischer Abgleich für Mehrfamilienhäuser >6 Wohneinheiten mit Gas-Zentralheizung bis zum 15.09.2024

Wer darf den Heizungs-Check durchführen?

Die Bundesverordnung muss von Fachkundigem Personal durchgeführt werden. Hierzu zählen natürlich Heizungsfachbetriebe, aber auch Schornsteinfeger und Energieberater.

Wenn Sie einen Termin für Ihren Heizungs-Check vereinbaren wollen, buchen Sie über unser Buchungssystem  gerne einen Termin bei uns!

Wie lange gilt der Heizungs-Check?

Nach derzeitigen Informationen handelt es sich um eine einmalige Maßnahme, die zum 30.09.2024 wieder außer Kraft tritt.

Für weitere Informationen sind wir gerne für Sie erreichbar .

 

.Ob einmaliger Check oder Wartungsvertrag. Bei uns bekommen Sie das, was sie wirklich brauchen. Informieren Sie sich telefonisch oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

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