Handwerkerkosten von der Steuer absetzen
Wussten Sie, dass Sie Handwerkerkosten steuerlich geltend machen können?
Hier erfahren Sie, was Sie von der Steuer absetzen können und wie Sie es tun.
Schwarzarbeit lohnt sich nicht!
Mit qualitativer Arbeit vom Fachhandwerker können Sie nicht nur Steuern sparen, sondern haben auch Gewährleistung auf die Arbeiten!
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Welche Maßnahmen kann man von der Steuer absetzen?
Sie können „haushaltsnahe Dienstleistungen“ für Ihren privaten Wohnsitz geltend machen. Ansetzen darf man nur für den Bestandsbau, nicht aber für den Neubau. Allgemein gesagt werden Maßnahmen zur Wiederherstellung, Renovierung oder Verschönerung von Haushaltsgeräten, Einrichtung oder den Räumen gefördert.
Was genau kann ich absetzen?
Hier ein Auszug aus den abzugsfähigen Maßnahmen von Sanitär-Heizungs-Firmen:
• Abflussrohrreinigung
• Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen
• Entsorgung von alten Heizungsanlagen
• Altersbedingter Austausch von Badezimmer-Komponenten (z.B. Waschbecken)
• Austausch eines veralterten Heizkessels
• Wartung, Spülung, Reparatur oder Nachrüsten von Fußbodenheizungen
• Arbeitskosten für den Hausanschluss an das Trinkwassernetz oder Abwassernetz
• Heizungswartung
• Wartung von sonstigen Komponenten im Wassernetz (z.B. CO2-Warngeräte, Pumpen, Abwasser-Rückstau-Sicherungen)
• Reparaturarbeiten an der Heizung
• Austausch der Zähler
• Schaden- und Ursachen-Feststellung (etwa bei Leckagen, Rohrbrüchen, Wasserschäden)
• Sanierung von Wasserschäden
Im Zusammenhang mit anderen Leistungen des Sanitär-Heizungs-Handwerks (Auszug):
• Arbeitskosten beim Aufstellen eines Baugerüstes
• Entsorgung von Bauschutt
• Gutachtertätigkeiten
• Kamin-Einbau (Arbeitskosten)
• Schornsteinfeger
• Legionellenprüfung
• Trocknungsarbeiten
In welcher Höhe sind die Handwerker-Leistungen absetzbar?
Absetzen können Sie 20% der angefallenen Arbeitsleistungen, maximal aber EUR 1.200,- inklusive der Mehrwertsteuer.
Neben den Arbeitsleistungen gelten auch Fahrtkosten, Maschinenkosten und Verbrauchsmaterial als abzugsfähig. Kumuliert können bis zu EUR 6.000,- pro Jahr abgesetzt werden.
Wo setze ich die Handwerkerleistungen in der Steuererklärung an?
Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Ihre Steuer-Software für weiterführende Informationen zum Eintragen der Leistungen.
Brauche ich Belege?
Sollte das Finanzamt die Rechnung als Beleg von Ihnen anfordern, können Sie diese in Kopie jederzeit gerne von uns anfordern. Wir helfen Ihnen gerne!
Wir können jederzeit die Stundenleistungen in Ihrer Rechnung ausweisen. Sprechen Sie uns im Zweifel darauf an!
Achtung: Bitte beachten Sie, dass wir nicht für Aktualität und Korrektheit der Daten garantieren können. Das Steuerwesen unterliegt ständigen Veränderungen. Wir sind keine Steuerberater, die Angaben sind ohne Gewähr.