Heizungsförderung für Düsseldorf und Umgebung in 2024
Durch die neuen Förderrichtlinien des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind Förderungen von regenerativen Heizungsanlagen von bis zu 70% möglich.
Hier in Kürze, welche Heizungen wie hoch gefördert werden
1. Welche Förderungen gibt es
Im folgenden werden folgende beide Fördermöglichkeiten dargestellt:
- Die Förderung gemäß der Förderrichtlinie aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) von der KFW (bis 2023 wurde die Förderung durch die BAFA verwaltet).
- Die kommunale Förderung der Stadt Düsseldorf
2. Förderhöhe
Gehen wir zunächst auf die KFW- Heizungsförderung ein.
Diese ist etwas komplexer als in den Vorjahren und setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen.
Bonus | Zuschusshöhe |
Standard-Zuschuss | 30%* |
Klimageschwindigkeitsbonus | 20%* |
Effizienzbonus | 5%* |
Einkommensbonus | 30%* |
Die Fördersätze sind alle mit einem Sternchen versehen, denn ganz so einfach ist es nicht und bedarf ein wenig Erläuterung.
Standard-Zuschuss
Der Standard-Zuschuss von 30% gilt sowohl für Vermietete, als auch für Eigenbezogene Immobilien und wird für alle förderfähigen Lösungen bis zur förderfähigen Summe (siehe unten) gewährt.
Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus erhöht die Fördersumme um weitere 20%.
Er wird gewährt, wenn eine funktionstüchtige Ölheizung, Gastherme, Nachtspeicheröfen, Biomasseheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung ersetzt werden.
Dies gilt aber nur für Eigengenutzt Immobilien, bei Mischnutzung wird dies anteilig berechnet.
Effizienzbonus
Den Effizienzbonus hat es bereits in den letzten Jahren gegeben. Er wird für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (in aller Regel Propan R290) oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen oder Geothermie-Wärmepumpen (Sole-Wasser-Wärmepumpen) mit zusätzlichen 5% gewährt.
Einkommensbonus
Bei Haushaltsjahreseinkommen von bis zu EUR 40.000,- gibt es eine zusätzliche Förderung von 30%.
Förder-Höchstsatz
Auch wenn die einzelnen Förderkomponenten mehr ergeben, werden immer nur maximal 70% der förderfähigen Kosten erstattet.
Förderung der Stadt Düsseldorf
Die Stadt Düsseldorf unterhält ein Förderprogramm mit dem Namen „Fördermittel für Wärmepumpen, Innovationsförderung Wärmepumpe-Photovoltaik-Kombination bei Bestandsbauten“.
Hier können für Wärmepumpenanlagen und/oder Photovoltaik-Anlagen zusätzliche Förderungen von bis zu EUR 4.500,- beantragt werden.
Förderfähige Summe
Wichtig bei der Berechnung der Fördersumme ist die maximale förderfähige Summe.
Diese liegt bei einem Einfamilienhaus 2024 bei EUR 30.000,-.
Beim Mehrfamilienhaus ist diese gestaffelt:
Wohneinheit | maximal Ansetzbare Summe |
Erste | EUR 30.000,- |
Zweite bis Sechste | jeweils EUR 15.000,- |
ab der siebten Wohneinheit | jeweils EUR 8.000,- |
Rechenbeispiele
Einfamilienhaus zur Eigennutzung:
Eine alte Gasheizung (älter 20j.) wird durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage mit dem Kältemittel R290 ersetzt.
Die Gesamtinvestition der Luft-Wasser-Wärmepumpe beträgt EUR 35.000.
Angesetzt werden können EUR 30.000,-.
Der Fördersatz für die EUR 30.000,- setzt sich zusammen aus: Standard-Zuschuss (30%), Klima-Geschwindigkeitsbonus (20%) und Effizienzbonus (5%), also 55% Förderung.
Dies entspricht EUR 16.500,- Förderung. Die Netto-Investitionssumme beträgt also noch EUR 18.500,-.
Mehrfamilienhaus, vermietet, sechs Wohneinheiten:
Eine alte Ölheizung wird durch eine Geothermie-Wärmepumpe ersetzt
Gesamtinvestition der Geothermie-Wärmepumpe inkl. Bohrungen etc.: EUR 85.000
Angesetzt werden können EUR 30.000,- für die erste Wohneinheit und jeweils EUR 15.000,- für die zweite bis sechste Wohneinheit. Insgesamt also maximal EUR 105.000,-, in unserem Beispiel entsprechend die Investitionssumme von EUR 85.000,-.
Der Fördersatz setzt sich zusammen aus: Standard-Zuschuss (30%) und Effizienzbonus (5%), also 35% Förderung.
Das entspricht EUR 29.750,- Förderung. Die Netto-Investitionssumme liegt danach bei EUR 55.250,-.
3. Förderfähige Heizungsanlagen
Wärmepumpenanlagen
Gefördert werden alle Wärmepumpenanlagen (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser), die einen gewissen Wirkungsgrad aufweisen und in der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen stehen.
Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen) stellen aktuell noch eine Schwierigkeit dar, da Sie die Möglichkeit bieten müssen, die Energieverbräuche und Wärmeerträge zu protokollieren. Dies wird aber voraussichtlich zeitnah auch bei den etablierten Herstellern möglich sein.
Wärmenetze
Hiermit sind Fernwärme und Nahwärme-Netze gemeint, an die angebunden wird. Weitere Informationen zum Fernwärme-Netz finden Sie auf unserer folgenden Seite: Fernwärme in Düsseldorf.
Hybrid-Heizung
Eine Kombination aus regenerativen und fossilen Energieträgern, sprich zum Beispiel aus Wärmepumpe und Gasheizung oder Wärmepumpe und Ölheizung, ist möglich, wenn rechnerisch mindestens 65% durch den regenerativen Anteil gedeckt sind.
Als Faustformel gilt, dass die Wärmepumpe mindestens 30% der Leistung der fossilen Heizung aufweisen sollte.
Solarthermie-Heizung
Solarthermie ist auch eine Form der Hybrid-Heizung, wo die fossilen Heizung oder die Wärmepumpe durch eine Solarthermie-Anlage auf dem Dach unterstützt wird.
Biomasseheizung
Hier sind z.B. Pellet-Heizungen oder Holz-Schnitzelheizungen gemeint.
Strom-Direktheizung
Nur in den wenigsten Fällen empfehlenswert und in den letzten Jahren auch nicht mehr zulässig gewesen, ist das direkte Heizen mit Strom, z.B. mit Strom-Fußbodenheizung.
Wir raten immer davon ab, selbst bei Niedrigenergiehäusern, da eine Wärmepumpe in aller Regel das 4-5 Fache des Wärmeertrags bringt.
4. Antragstellung
Beim Ablauf der Antragstellung hat sich einiges geändert.
So müssen Sie für die Bundesförderung bereits vor dem Förderantrag beauftragen, für die kommunale Förderung aber zunächst auf die Fördernummer warten, also zunächst beantragen.
Da dies recht verwirrend ist, haben wir Ihnen hier einen übersichtlichen Fahrplan erstellt.
5. Weitere Informationen
Die gesamte, sehr umfangreiche Förderrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter folgendem Link:
Förderrichtlinie des Gebäudeenergiegesetzes
Den Ablauf des gesamten Heizungstauschs mit Förderung finden Sie auf unserer separaten Seite hier:
Zudem gibt es auf der offiziellen Seite der KFW mittlerweile recht übersichtlich einige Informationen. Dort wird auch zeitnah ein Förderantrag auszufüllen sein:
Das Formular für die Förderung der Stadt Düsseldorf finden Sie hier:
Zudem empfehlen wir Ihnen das Fördernavi des Landes NRW als Anlaufstelle für weitere Fördermöglichkeiten:
Förder-Navi NRW.ENERGY 4 CLIMATE
Gut zusammengefasst und mit einem kleinen Schritt-für-Schritt Assistenten ist auch die Seite „energiewechsel.de“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu empfehlen:
Energiewechsel: Übersicht Gebäudeenergiegesetz
Achtung: Keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit der Informationen!