Voraussichtlich ab dem 27.02.2024 können Sie Ihren Zuschuss oder Ihren Ergänzungskredit beantragen.
Ihren Zuschussantrag stellen Sie direkt im Kundenportal „Meine KfW“. Hierfür benötigen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA), die aus der Auftragsbestätigung und der Fachunternehmererklärung, die Sie von uns erhalten, besteht.
Übergangsregelung: Ab der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger kann der Heizungstausch beauftragt / umgesetzt und ein Förderantrag später nachgeholt werden. Diese übergangsweise Ausnahme gilt nur für Vorhaben, die bis 31. August 2024 begonnen werden und für die der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt wird.
Hinweis: Die Förderung kann nur beantragt werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.