Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 01.01.2024
Was müssen Sie zukünftig für Ihre Heizungsanlage bzw. für den Heizungstausch beachten
Wichtige Hinweise zum GEG für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser
Wichtige Regelungen für Einfamilienhäuser:
Heizungstausch auf Gasheizung:
Möglich, bis die Kommune Ihre Kommunale Wärmeplanung verabschiedet hat. Düsseldorf hat hierfür bis 31.12.2026 Zeit. Bis dahin muss die Heizung zumindest H2-Ready sein.
Heizungstausch auf Wärmepumpe:
Ist in den meisten, auch wenig sanierten, Häusern möglich und wird hoch gefördert.
Heizungstausch auf Fernwärme:
Ist in vielen Bereichen Düsseldorfs möglich und wird auch gefördert.
Wichtige Regelungen für Mehrfamilienhäuser:
Einsatz mehrerer Gasthermen oder einer Zentralheizungsanlage –
Bei Ausfall einer Heizungsanlage, die nicht mehr repariert werden kann:
Das gesamte Haus muss auf mind. 65% erneuerbare Energien umgestellt werden! Die Frist beträgt 10 Jahre für dezentrale Lösungen oder 13 Jahre für eine zentrale Lösung. Bis dahin können übergangsweise weiterhin Thermen verwendet werden.
Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung („Heizungscheck“)
Müssen binnen 15 Jahren ab Einbau (auch rückwirkend!) bei allen Häusern mit mindestens sechs Wohneinheiten durchgeführt werden. Bei Anlagen >15 Jahren bis spätestens 01.10.2027.
Öl- und Gasheizungen als Konstantkessel, älter 30 Jahre:
Der Heizungstausch ist verpflichtend für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten oder wenn Ein- bis Zweifamilienhäuser vermietet und nicht selbst bezogen sind.
Achtung: Keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit der Informationen!
Weiter Optimierungsmaßnahmen am Gebäude womöglich sinnvoll
Beim Umstieg auf regenerative Wärmeerzeuger macht es Sinn, zunächst das Gebäude energetisch zu überprüfen und ggf. zunächst weitere Optimierungen vorzunehmen. Hierbei hilft Ihnen Ihr Energieberater.
Hohe Förderungen sind möglich!
- Je nach Gebäude und Aufwand zwischen 30 und 70% für die Heizung
- Voraussichtlich 20% für die Gebäudehülle und Heizungsoptimierung
Weiterführende Informationen auf unserer Website
Änderungen am Gesetz in den kommenden Jahren sind möglich, werden aber nicht gravierend sein. Das große Ziel ist die von der EU vorgegebene Fossilfreiheit bis 2045